Sicherheitsvorschriften bei Wohngebäudeversicherungen Da heißt es in den meisten Versicherungsbedingungen: „in der kalten Jahreszeit die Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies zu kontrollieren oder alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.“ Nicht genutzte